Gefahrgut

 

 

Home

Kontakt

Impressum

     

Externe Gestellung des Gefahrgutbeauftragten


Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, haben mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Befreiungen gelten für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, 

  • deren Tätigkeiten sich auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene, Binnenwasserstrasse, See und in der Luft beschränken oder auf Beförderungen in begrenzten Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR beziehen,

  • wenn sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter, bei radioaktiven Stoffen nur der UN-Nummern 2908 bis 2911, für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind,

  • die lediglich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks nach Baumustern herstellen, soweit sie nicht in anderen Funktionen bei der Beförderungen gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeugen beteiligt sind und ihnen nach den jeweils geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten festgelegt sind,

  • die gefährliche Güter lediglich empfangen, oder

  • wenn sie ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR oder Unterabschnitt 1.1.3.1 RID, von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind.


Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) festgelegt. Diese umfassen neben der Beratung des Unternehmers in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung insbesondere noch das Berichtswesen.

Durch die Anpassung der notwendigen Ausbildung an die EU-Vorgaben müssen alle Gefahrgutbeauftragte seit 2004 widerkehrend alle 5 Jahre eine schriftliche Prüfung bei der IHK ablegen. Für viele ein Grund über einen externen Gefahrgutbeauftragten nachzudenken.

Unsere Leistungen


Gerne stellen wir für Ihr Unternehmen den externen Gefahrgutbeauftragten. Derzeit liegen Qualifikationen für die Verkehrsträger Strasse und Schiene vor. Sollten Sie auch andere Verkehrsträger benutzen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Im Rahmen der externen Gestellung des Gefahrgutbeauftragten sind wir bemüht den Unternehmer weitestgehend zu unterstützen. Deshalb führen wir über den gesetzlichen Aufgabenrahmen hinaus auch die Schulung der beauftragten Personen gemäß Abschnitt 1.3 der Anlage A zum ADR durch. Insgesamt 12 Verantwortliche finden sich in der GGVSE, die am Gefahrgutversand beteiligt sind.

Unfallmerkblatt gemäß 
            RSE Anlage 13 - größere Version - 470 kByte

Gemäß Abschnitt 8.1.2 ADR-Anlage B sind diverse Begleitpapiere beim Gefahrguttransport mit sich zu führen. Hierzu gehören auch die schriftlichen Weisungen gemäß Abschnitt 5.4.3 (ehemals Unfallmerkblatt). Im Rahmen der Gestellung des Gefahrgutbeauftragten beraten wir Sie natürlich auch hinsichtlich der Erstellung der Unfallmerkblätter. Weitere Beförderungsvorschriften werden beim Transport gefährlicher Güter mit den Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zukünftig zu beachten sein.

Der Verband der europäischen chemischen Industrie (CEFIC) hat in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden das sogenannte "Sicherheits- und Qualitäts-Beurteilungssystem für den Strassentransport - SQAS" entwickelt. Dieses System versetzt die Chemieunternehmen in die Lage, die Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsysteme ihrer LIeferanten einheitlich anhand eines über 100 Fragen umfassenden Kataloges zu beurteilen. Gemäß den Prüfungsrichtlinien für die Prüfer gilt: "Nur was man sieht, kann man glauben".

Dies bedeutet im Vorfeld einer geplanten Zertifizierung im Normalfall

  • die Festlegung von Verantwortlichkeiten,

  • teilweise die Bestellung von notwendigen Beauftragten, s.o.,

  • die Erstellung einer entsprechend qualifizierten Dokumentation,

  • die Schulung der Mitarbeiter und Vorbereitung des Audits

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen, wenn ein entsprechendes System eingeführt werden soll.

 Aktuell
 Anlagensicherheit
 Arbeitssicherheit
 Brandschutz
 Explosionsschutz
 Gefahrgut
 Gefahrstoffe
 Genehmigungen
 Nützliche Links
 Kunden Login
 Praxishilfen
 Über uns
 Umweltschutz
 unsere Kunden
 Verfahrenstechnik

Unter Home finden Sie eine kleine Übersicht unserer Leistungen zu obigen Themen