Der Betreiber von Anlagen und Lägern aus praktisch allen Bereichen
der Industrie steht bei Anlagenneubauten und in zunehmenden Maße
aufgrund von Anlagenumbauten vor der Bewältigung eines
Genehmigungsverfahrens.
Dies kann je nach Sachlage von einer einfachen Erlaubnis, z.B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung, einer
zuständigen Behörde bis zu einem Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung, Sicherheitsbericht und
Umweltverträglichkeitsprüfung reichen.

Die gängigsten Genehmigungsverfahren, die wir für unsere Kunden durchführen sind hierbei:
Antrag auf Erlaubnis gemäß Betriebssicherheitsverordnung., z.B. für die Lagerung von mehr als 10.000 Litern, leicht-
oder hochentzündlicher Flüssigkeiten (frühere VbF-Erlaubnis),
Anzeige einer immissionsschutzrechlichen Änderung gemäß § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
Antrag auf Änderung einer BImSch-Anlage gemäß § 16 BImSchG,
Antrag auf Errichtung einer BImSch-Anlage im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG (Anlage ist in Spalte 2
im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt),
Antrag auf Errichtung einer BImSch-Anlage gemäß § 10 BImSchG (Anlage ist in Spalte 1 im Anhang zur 4. BImSchV
aufgeführt)
Durch die Umsetzung der UVP- und IVU-Richtlinien der EU, sind derzeit verstärkt Angaben zur Umweltverträglichkeit des
Vorhabens in die entsprechenden Genehmigungsanträge mit aufzunehmen.
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Unsere Leistungen
Die ECONOVA
Ingenieure + Berater GmbH ist mit Planungen
und den damit verbundenen Genehmigungsverfahren bestens vertraut. Wir prüfen für Sie im Vorfeld im Normalfall kostenfrei
die Genehmigungssituation. Auf dieser Basis ermitteln wir den Umfang der notwendigen Unterlagen und unterbreiten Ihnen
ein entsprechendes Angebot. Hierbei können wir für Sie die notwendigen Antragsunterlagen erstellen oder Sie bei der
Erstellung beraten.
Im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen strukturieren wir die erforderliche Dokumentation. Zusätzlich verfügen wir
über die notwendigen Formblätter, die im Rahmen von BImSch-Anträgen von den zuständigen Behörden empfohlen werden.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei Gesprächen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und begleiten das
Genehmigungsverfahren bis zu seinem hoffentlich erfolgreichen Abschluss.
Sollte die Anlage zusätzlich unter die Pflichten der Störfallverordnung fallen, können
von uns natürlich die notwendigen Unterlagen, wie Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht oder Alarm- und Gefahrenabwehrplan in diesem
Rahmen mit erstellt werden. Dies spart Aufwand, da sich kein zusätzliches Ingenieurbüro einarbeiten muss, und damit letztlich
Kosten.
Gegebenenfalls sind im Rahmen der Antragsunterlagen Sonderdokumente zu erstellen, wie z.B.
Emissionsprognosen, Brandschutzkonzepte. oder
das Explosionsschutzdokument. Auch hier können wir die meisten der möglichen Dokumente erstellen.
Ebenfalls berücksichtigen wir die vielfältigen Anforderungen aus dem Wasserrecht. Hier haben die Bundesländer jeweils landesspezifische
Regelungen, mit denen wir bestens vertraut sind. In Abhängigkeit von Lagermenge und Wassergefährdungsklasse ermitteln wir die
notwendigen Schutzanforderungen und schlagen praxisnahe, kostengünstige und genehmigungsfähige Bauausführungen vor.
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