Umweltschutz dient als zentraler Überbegriff für umfangreiche gesetzliche Vorschriften zu diesem Thema.
Für gewerbliche Unternehmen sind in Deutschland hauptsächlich die Bereiche Abfall, Abluft, Abwasser zu
nennen, die zu beachten sind. Jeder dieser Bereiche ist mit einem eigenen Vorschriftenwerk vertreten. Hierzu
zählen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit nachgeordneten Verordnung und Regelwerken, das Bundesimmissionsschutzgesetz mit
mittlerweile über 30 Verordnungen sowie den Technischen Anleitungen "TA-Luft" und TA-Lärm" und das Wasserrecht, das
bundeslandspezifisch geregelt ist.
Alle Gesetzeswerke gelten erst einmal grundsätzlich für jeden Gewerbe- oder Industriebetrieb.
Erst in den nachgelagerten Verordnungen und Regelwerken finden sich Ausnahmen bzw. Kleinmengenregelungen für bestimmte Anlagen.
Daher stehen insbesondere die Anlagenbetreiber in der Pflicht die Vorschriften laufend zu sichten und auf Relevanz für den
eigenen Betrieb zu prüfen. Größeren Firmen stehen hierfür die einschlägigen Beauftragten aus den oben genannten Bereichen
unterstützend zur Seite. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen stellt sich hier ein Problem. Interne Mitarbeiter,
mit entsprechenden Fähigkeiten haben vielfach noch andere Aufgaben im Tagesgeschäft, so dass viele Aufgaben aus den oben genannten
Bereichen liegen bleiben.
Eine mögliche Lösung ist der Einsatz externer Dienstleister, deren tägliche Arbeit es ist sich mit diesen Vorschriften
auseinanderzusetzen. Ebenfalls können diese Firmen notwendige Beauftragte, wie z.B. den Abfallbeauftragten extern stellen.
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Die ECONOVA
Ingenieure + Berater GmbH bietet im Bereich Umweltschutz zum
einen die Gestellung des:
mit den entsprechenden Beratungsleistungen hinsichtlich Monitoring der Gesetzeslage, Erstellung notwendiger Dokumentationen,
Behördenkorrespondenz, etc..
Zum anderen bieten wir Beratungsleistungen zur:
Im Bereich der Behandlungsanlagen für Abluft und Abwasser beraten wir schwerpunktmäßig im Bereich
der Konzept- und Genehmigungsplanung, da als Ergebnis oft
Anlagen stehen, die bereits fertig im Markt erhältlich sind, so dass eine Ausführungsplanung entfällt bzw.
durch den Anlagenbauer beigebracht werden kann.
Envrionmental Site Assessments
Eine kleine Besonderheit unseres Ingenieurbüros ist die Durchführung von "Environmental assessment compliance audits"
auf der Basis von ASTM E 1527. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme im Bereich Umweltschutz und
Sicherheitstechnik inklusive der kalkulatorischen Kosten im Rahmen
der strategischen Unternehmensentwicklung
der Standortüberplanung und -umwidmung
eines Unternehmenswechsels (Kauf, Verkauf, Nachfolgeregelung)
Finanzierungen und Finanzierungskonzepten
Versicherungs- und Haftungsfragen
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